Ich bin Innenarchitektin, Planerin, Kreative, Hand-Werkerin und Wohnsinnige aus Leidenschaft.

Mit großer Hingabe und Freude mache ich Wohnräume zu Lebensräumen und Wohlfühlorten. Ich liebe es, vor immer neue (Planungs-) Herausforderungen gestellt zu werden und durch meine Ideen und Kreativität meine Kunden mit und in ihrem Lebensraum glücklich zu machen. Meine Inspirationen finde ich überall im täglichen Leben, auf Reisen und in meinen Kunden.

 

 

Nach meiner Ausbildung im Kolleg für Innenraumgestaltung und Möbelbau habe ich viele Jahre in einem Atelier für Innenarchitektur mitgearbeitet und auch immer mehr eigene Projekte verwirklicht.

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und Maison-Nett.

b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Maison-Nett ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.1

2.) Angebote, Nebenabreden

a) Die Angebote des Maison-Nett sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

b) Enthält eine Auftragsbestätigung des Maison-Nett Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3.) Auftragserteilung

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Maison-Nett um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

c) Maison-Nett verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

d) Maison-Nett kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Maison-Nett ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.

e) Maison-Nett kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Maison-Nett Aufträge erteilen. Maison-Nett ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat Maison-Nett den Auftrag selbst durchzuführen.

4.) Gewährleistung und Schadenersatz

a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Maison-Nett innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

c) Maison-Nett hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

5.) Rücktritt vom Vertrag

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

b) Bei Verzug des Maison-Nett mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch Maison-Nett unmöglich macht oder erheblich behindert, ist Maison-Nett zum Vertragsrücktritt berechtigt.

 

1 Es gelten daher folgende Regelungen nicht bzw mit folgenden Abweichungen für Konsumenten:

- Punkte 1.b, 2.c und 3.b schließen nicht die Wirksamkeit von formlos abgegebenen Erklärungen des Maison-Nett oder seiner Vertreter aus.

- Auf die Rechtsfolge des unterlassenen Widerspruchs innerhalb der Frist nach den Punkten 3.d und 3.e wird Maison-Nett in der Verständigung hinweisen.

- Punkte 4.a und 4.b gelten nicht.

- Punkt 5.b gilt nicht für Fixgeschäfte.

- Punkt 5.d findet mit der Maßgabe Anwendung, dass nur die Regelung von § 1168 ABGB gilt.

- Das Aufrechnungsverbot in Punkt 6.c gilt nicht im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Maison-Nett und für Gegenforderungen, die gerichtlich festgestellt, vom Maison-Nett anerkannt oder im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Maison-Nett stehen.

- Die beiden letzten Sätze von Punkt 9.d gelten nicht.

- Punkt 10.b gilt nur, wenn der Auftraggeber an diesem Ort seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Andere dem Auftraggeber zustehende Gerichtstände werden dadurch nicht ausgeschlossen.

 

d) Ist Maison-Nett zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Maison-Nett erbrachten Leistungen zu honorieren.

6.) Honorar, Leistungsumfang

a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

7.) Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des Maison-Nett.

8.) Geheimhaltung

a) Maison-Nett ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

b) Maison-Nett ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist Maison-Nett berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, soferne vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

9.) Schutz der Pläne

a) Maison-Nett behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.

b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Maison-Nett zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

c) Maison-Nett ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Maison-Nett anzugeben.

d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat Maison-Nett Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen des Maison-Nett genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

10.) Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und Maison-Nett kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Maison-Nett vereinbart.

 

Stand 21.04.2008

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Fachverband Ingenieurbüros, Schaumburgergasse 20/1, 1040 Wien

Für den Inhalt verantwortlich: Ing. Christian Pelzl, Schaumburgergasse 20/1, 1040 Wien

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